Satzung

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Fanclub trägt den Namen: HSV Fanclub-Emsen

(2) Sitz ist Emsen in 21224 Rosengarten

§ 2 Vereinszweck

(1) Unterstützung des HSV Profi Fußballs.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jeder werden der Fan des HSV ist.

(2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags.

(3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand / in Abstimmung die Fanclubmehrheit

(4) Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden.

§ 4 Beiträge

(1) Der Jahresbeitrag beträgt 15,- €.

(2) Die Mitglieder entscheiden über Anschaffungen des Vereins mit der einfachen Mehrheit.

(3) Der Familienjahresbeitrag ab 3 Personen beträgt 40,- €.

§ 5 Fanclub Vorstand

(1) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus dem:

1. Vorsitzenden; 2. zweiten Vorsitzendem und Kassenwart

(2) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

(3) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

(4) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

(5) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.

§ 6 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Stand 09.03.08

 
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